Schulordnung

Schulordnung der Schule am Neuen Teich Lübz

  1. Die Schule ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr geöffnet.
  2. Besucher melden sich im Sekretariat.
  3. Alle Schüler finden sich pünktlich zum Vorklingeln vor Unterrichtsbeginn und nach den Hofpausen am Stellplatz ihrer Klasse ein. Fahrräder sind an dem dafür vorgesehenen Ort abzustellen und zu sichern.
  4. Der unterrichtsführende Lehrer begleitet die Klasse zum Unterricht.
  5. Wird die Klasse bis Unterrichtsbeginn nicht abgeholt, informiert der Klassensprecher oder ein verantwortlicher Schüler das Sekretariat.
  6. Vor Betreten des Unterrichtsraumes wird die Garderobe abgelegt.
  7. In der 1. Pause nehmen alle Schüler unter Aufsicht des Lehrers ihr Frühstück ein.
  8. Bei Raumwechsel in den kleinen Pausen führt der Klassensprecher die Klasse zum nächsten Unterrichtsraum. Auf den Fluren und Treppen herrscht Rechtsverkehr. Es ist untersagt, sich am Geländer im Obergeschoss aufzuhalten, sich überzubeugen oder Gegenstände hinunterzuwerfen.
  9. In den Hofpausen gehen die Schüler auf den Pausenplatz. Die Unterrichtsräume werden von den Lehrern verschlossen. Schüler, die den Raum wechseln, stellen ihre Schultaschen im Klassenraum ab. Das Toben in den Fluren ist untersagt.
  10. In den Hofpausen werden nur die Toiletten im Erdgeschoss benutzt. Alle Schüler achten auf Sauberkeit.
  11. Auf dem Hof verhalten wir uns rücksichtsvoll und vermeiden Unfälle. Die Begrenzungen werden eingehalten.
  12. Ein Mittagessen wird den Schülern angeboten. Die Einnahme erfolgt in der zweiten Hofpause. Während dieser Zeit gilt die Schulordnung ebenfalls.
  13. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, die Bankablagen von Abfällen befreit und die Tafel gesäubert.
  14. Nach Unterrichtsschluss begeben sich die Schüler in den Hort oder unter Aufsicht. Alle anderen Schüler verlassen das Schulgelände. Nach der 4. Unterrichtsstunde verbleiben die Fahrschüler bei Unterrichtsschluss bis 11:55 Uhr auf dem Pausenhof.

Diese Verhaltensregeln sind Bestandteil der Schulordnung:

  1. Die Schüler erscheinen pünktlich, sauber und ordentlich gekleidet mit vollständigem Schulmaterial zum Unterricht.
  2. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Drogen, Joints, Zigaretten bzw. E-Zigaretten, Waffen und anderen gefährlichen Dingen (z.B. Feuerwerkskörpern, Messern) ist verboten.
  3. Tragbare Musikabspielgeräte und Handys dürfen während der Schulzeit nicht benutzt werden. Bringt ein Schüler solche Geräte mit in die Schule, übernimmt die Schule keine Haftung. Handys werden gekennzeichnet und vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat abgegeben.
  4. Unerlaubt mitgebrachte und von Lehrkräften eingezogene Gegenstände sind durch die Erziehungsberechtigten innerhalb von zehn Tagen im Sekretariat der Schule abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Entsorgung durch die Schule.
  5. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt.
  6. Das Zeigen von verfassungsfeindlichen Zeichen und Schriften ist verboten.
  7. Bei Erkrankung eines Schülers ist die Schule noch am gleichen Tag schriftlich oder telefonisch bis 10:00 Uhr zu informieren. Eine Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest ist bei Rückkehr in die Schule vorzulegen.

 

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