Nutzungsordnung für digitale Endgeräte
an der Schule am Neuen Teich in Lübz.
Präambel
Digitale Endgeräte sind Teil der Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler. Ihre Nutzung im schulischen Kontext soll das Lernen unterstützen, die Medienkompetenz fördern und gleichzeitig den Schutz der Persönlichkeit, einen ungestörten Unterrichtsablauf sowie die sozialen Beziehungen im Schulalltag waren. Diese Ordnung regelt den verantwortungsbewußten und pädagogisch begründeten Umgang mit digitalen Endgeräten an unserer Schule.
§ 1 Geltungsbereich und Zweck
(1) Diese Nutzungsordnung regelt den Umgang mit privaten und schulischen digitalen Endgeräten, insbesondere Smartphones, Smartwatches, Tablets und vergleichbaren Geräten.
(2) Ziel ist es, einen geordneten Unterrichtsbetrieb sicherzustellen, die Persönlichkeitsrechte aller am Schulleben Beteiligten zu schützen und die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
§ 2 Grundsatz
(1) Die Nutzung privater digitaler Endgeräte ist während der Unterrichtszeit sowie auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.
(2) Ausnahmen sind ausschließlich nach Maßgabe dieser Nutzungsordnung zulässig.
§ 3 Abgabe der Smartphones
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, ihr Smartphone vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat abzugeben.
(2) Das Gerät ist ausgeschaltet zu übergeben.
(3) Die Geräte werden durch die Schule verwahrt und nach Unterrichtsende wieder ausgegeben.
(4) Die Schule übernimmt keine Haftung für bereits vorhandene Schäden. Für Verlust oder Beschädigung haftet die Schule nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
§ 4 Nutzung im Unterricht
(1) Eine Nutzung digitaler Endgeräte zu schulischen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft zulässig.
(2) Die Lehrkraft entscheidet im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung über:
- Art und Zweck der Nutzung,
- Dauer der Nutzung,
- eingesetzte Anwendungen oder Programme.
(3) Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.
§ 5 Nutzung außerhalb des Unterrichts
(1) Die Nutzung privater Smartphones in den Pausen sowie auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt.
(2) Ausnahmen können aus pädagogischen, organisatorischen oder medizinischen Gründen zugelassen werden und bedürfen der Genehmigung durch eine Lehrkraft oder die Schulleitung.
§ 6 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
(1) Das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten, sofern keine ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung und der betroffenen Personen vorliegt.
(2) Die Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Aufnahmen ist untersagt.
(3) Verstöße können schulische und ggf. rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§ 7 Verbotene Nutzungen
Untersagt sind insbesondere:
- die Nutzung sozialer Netzwerke während der Schulzeit,
- Cybermobbing, Beleidigungen oder Bedrohungen,
- das Abrufen oder Verbreiten jugendgefährdender oder strafbarer Inhalte,
- jede Nutzung, die den Unterricht oder den Schulfrieden beeinträchtigt.
§ 8 Maßnahmen bei Verstößen
(1) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung können pädagogische Maßnahmen gemäß § 60 SchulG M-V ergriffen werden.
(2) Diese umfassen insbesondere:
- erzieherische Gespräche,
- zeitweiligen Entzug des Geräts,
- Information der Erziehungsberechtigten,
- Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz.
(3) Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und dem pädagogischen Zweck dienen.
§ 9 Verantwortung der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten unterstützen die Schule bei der Umsetzung dieser Nutzungsordnung und tragen Mitverantwortung für die Ausstattung und den verantwortungsvollen Umgang ihrer Kinder mit digitalen Endgeräten.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Sie wurde von der Schulkonferenz gemäß § 76 SchulG M-V beschlossen und ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.